Unseredemokratische Presse- und Meinungsfreiheit

Man hilft ja gerne, wo man kann
Unseredemokratische Presse- und Meinungsfreiheit

Auf den oft sehr Pro-BSW-lastigen Nachdenkseiten erschien der Artikel mit der Überschrift „Tilo Jung will dafür „kämpfen“, dass Florian Warweg aus der BPK ausgeschlossen wird“.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=o-eDHuzvHkg

Weiter glänzte die BPK – die Bundespressekonferenz, durch einen ihrer Sprecher, Herrn Hinterseher, der sich vorbildlich für eine klare Trennung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, („die wir sehr hoch halten…“) einsetzt.

Quelle: https://rtde.site/kurzclips/video/270540-teil-unserer-politik-auswaertiges-amt/

Als überzeugter Unseredemokrat hilft man ja gerne aus, wo man kann, damit Deutschland die dümmste Diktatur wird, die die Welt je gesehen hat, wo die derzeitigen Kapazitäten schon so fleißig daran arbeiten.

Warum also das Rad neu erfinden, wenn man auf bewährte Konzepte zurückgreifen kann.

Die vom System wegen seiner so trefflich gelungenen Einträge zu Systemabweichlern, auch gerne Schwurbler oder Vorfahrtachtende mit Wurzelbehandlung genannt, so sehr geschätzte, vollkommen neutrale Universalwissens-Anstalt, bietet hierzu  Bedienungsanleitungen, in denen man eigentlich nur einige Namen und Bezeichnungen austauschen bräuchte, um hier ein großes Stück voranzukommen. Mit viel Wohlwollen könnte man sogar erkennen, dass es bereits die eine oder andere Struktur in der Gegenwart gibt, die jedoch noch von Spezialisten und Experten verfeinert werden müsste. Das deutsche Pressewesen bedarf dringend einer an die aktuellen Gegebenheiten angepassten Reform, damit endlich wieder klare Verhältnisse herrschen:

„Die Reichspressekammer (RPK) regelte während der Zeit des Nationalsozialismus das deutsche Pressewesen.

Sie ging aus der Reichsarbeitsgemeinschaft der deutschen Presse hervor und wurde am 1. November 1933 aufgrund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes gegründet. Sie bildete eine der sieben Unterkammern der Reichskulturkammer. Die Mitgliedschaft in der Reichspressekammer war Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit im Pressebereich.

Die Reichspressekammer war als eine öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert. Ihr Sitz befand sich in Berlin W 35 in der Von-der Heydt-Straße 10.

Der Reichspressekammer stand als Präsident Max Amann, seines Zeichens Reichsleiter für die Presse der NSDAP, vor. Vizepräsident war mindestens im Jahre 1940 Staatssekretär Otto Dietrich, der auch Reichspressechef der NSDAP war. In jenem Jahr wirkte Anton Willi als Geschäftsführer. Der Präsidialrat bestand 1940 neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Reichspressekammer sowie dem Geschäftsführer aus:

dem Verlagsbuchhändler und Führer des Reichsverbandes Deutscher Zeitschriften-Verleger Willi Bischoff,

dem Hauptamtsleiter bei der Reichsleitung der NSDAP Adolf Dresler,

dem als Präsident des deutschen zeitungswissenschaftlichen Verbandes wirkenden Geheimrat Walther Heide,

dem Geschäftsführer des NS-Gauverlages für Sachsen Hans Hornauer,

dem ständigen stellvertretenden Leiter des Reichsverbandes der deutschen Zeitungsverleger und Stabsleiter des Reichsleiters für die Presse der NSDAP, Rechtsanwalt Rolf Rienhardt, dem Hauptschriftleiter beim Angriff Hans Schwarz van Berk

dem Obergruppenführer und stellvertretenden Hauptschriftleiter im Völkischen Beobachter Hauptmann a. D. Wilhelm Weiß

Hauptamtsleiter Edgar Brinkmann und Ildephons Richter

Zu anderer Zeit gehörte Kurt Jahncke zum Präsidialrat der Reichspressekammer.

Strukturiert war die Reichspressekammer in Fachverbände und Fachschaften innerhalb der Kammer. Dies waren u. a.:

der Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger,

der Reichsverband der Deutschen Zeitschriften-Verleger,

der Reichsverband der Deutschen Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Berlin,

die Hauptfachschaft der kirchlich-konfessionellen Presse (unterteilt in Reichsverband der Evangelischen Presse und Fachschaft der katholisch-kirchlichen Presse,

der Fachverband der Rundfunkpresse,

der Reichsverband der Deutschen Presse,

die Fachschaft der Verlagsangestellten,

der Reichsverband Deutscher Pressestenographen,

der Reichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel,

der Reichsverband der Deutschen Lesezirkelbesitzer,

der Verband deutscher Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten,

die Fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandels und

der Reichsverband deutscher Bahnhofsbuchhändler.

Das offizielle Journal der Reichspressekammer wurde von dem von Wilhelm Weiß geleiteten Reichsverband der Deutschen Presse herausgegeben und trug den Titel Deutsche Presse. Zeitschrift für die gesamten Interessen des Zeitungswesens. Später wurde das Journal umbenannt in Zeitschrift für das gesamte Zeitungs- und Zeitschriftenwesen.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichspressekammer

 

Und auch das Schriftleitergesetz könnte sehr hilfreich sein, dass mögen jedoch Kapazitäten wie der oben erwähnte Jung-Journalist entscheiden, die sich mit solchen Dingen besser auskennen. Von diesem Leuchtturm der Presse-, Rede- und Meinungsfreiheit stammt übrigens auch dieser Satz: „Es ist nicht die Aufgabe von Journalismus, über die Themen zu informieren, die die Leute wissen wollen. Sondern über das, was sie wissen sollen.“ Dem kann man wirklich nur zustimmen, alles andere würde schließlich Teile der Bevölkerung verunsichern, und das will ja nun absolut niemand.

Auch hier kann mit einem hilfreichen Tipp ausgeholfen werden. Falls er es noch nicht kennt, möge der Jung-Journalist einmal das Büchlein „Propaganda“ von Edward Bernays studieren. Das könnte ihm bei seiner sicher noch steilen Karriere in besten Deutschland aller Zeiten noch sehr weit nach vorne bringen.

Hier also die interessanten Ausführungen zum Schriftleitergesetz:

„Das Schriftleitergesetz (verabschiedet am 4. Oktober 1933, in Kraft getreten am 1. Januar 1934) war eines der wichtigsten Instrumente zur Gleichschaltung der Presse im nationalsozialistischen Deutschen Reich.

Inhalt

Im Schriftleitergesetz wurden die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs und die Aufgaben des Schriftleiters (Redakteurs, Journalisten) festgeschrieben. Damit schuf es rechtliche Grundlage für die Kontrolle der Presseinhalte und regelte die persönlichen und politischen Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs des Schriftleiters.

Für Schriftleiter war die Eintragung in die Berufsliste der Reichspressekammer, einer Abteilung der Reichskulturkammer, vorgeschrieben. Die Reichskulturkammer unterstand ihrerseits den Weisungen des von Goebbels geführten Propagandaministeriums (RMVP). Zur Aufnahme in die Liste musste eine einjährige Berufsausbildung vorgewiesen werden. Nur nach einem mehrmonatigen Lehrgang mit abschließender Prüfung zum Schriftleiter war dann eine Tätigkeit möglich. Somit besaß jeder Schriftleiter gleichsam einen beamtenähnlichen Status, der von ihm verlangte, loyal zum (nationalsozialistischen) Staat zu sein. Deshalb benötigte er, wie alle Beamten während der Zeit des Nationalsozialismus, überdies einen Ariernachweis. Juden waren somit grundsätzlich von der Berufsausübung ausgeschlossen, wobei einige Ausnahmen auf das von Hindenburg eingeführte Frontkämpferprivileg zurückgingen. Außerdem musste der Journalist mindestens 21 Jahre alt sein.

Dem Schriftleiter vorgesetzt war der Hauptschriftleiter. Ihm oblag die Verantwortung über die Einhaltung des Gesetzes sowie die Verantwortlichkeit über den Inhalt einer Zeitung. Da andererseits der (Haupt-)schriftleiter den Richtlinien und Weisungen der Reichspressekammer – und damit dem RMVP, das dieser vorgesetzt war – unterstand, war der Verleger häufig nicht mehr in der Lage, auf den Inhalt der Zeitung Einfluss zu nehmen. Der Verleger konnte den Schriftleiter nicht ohne Erlaubnis der Reichspressekammer kündigen oder einstellen.

Die Neue Zürcher Zeitung schrieb zur Verabschiedung des Schriftleitergesetzes:

„Infolgedessen wird die Aufgabe der Presse von Grund aus verändert. Sie besteht wesentlich darin, nicht mehr zu diskutieren, sondern zu interpretieren und die Entschlüsse der Regierung mit den Argumenten unterbauen zu helfen, die sie beizubringen vermag.“

– Max Rychner: Neue Zürcher Zeitung.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes verloren etwa 1300 Journalisten ihre Arbeit. Viele liberale Zeitungen, wie z. B. die Vossische Zeitung in Berlin, mussten daraufhin ihr Erscheinen einstellen.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftleitergesetz

Zum Ende des vorangegangenen Textes ist zu lesen, dass 1300 Journalisten ihre Arbeit verloren. Wenn das damals bei 1300 geklappt hat, dann sollte es bei einem, also bei Herrn Warweg, doch wirklich überhaupt kein Problem sein.

Als Präsidentin der Reichspressekammer käme wohl nur die Brüsseler Kommissarin in Frage, die ja bereits schon mit DSA und TTPA wertvolle Beiträge geleistet hat, auf dass sich alle EU-Mitglieder doch recht bald anschließen mögen.

Bitte, mit aller Bescheidenheit, keine Danksagungen, man hilft doch wirklich gerne aus, wenn man weiß wo was steht, dass andere weiterbringt. Gelernt in der Ausbildung, wo der Lehrherr einst sagte: Du musst nicht alles wissen, aber du musst wissen, wo was steht. Sowas merkt man sich!

Solidarische Hilfe also, linientreu, ideologisch integer und in einem Milieu der Meinungsfreiheit, die selbstverständlich zum Schutz der mündigen Bürger auch Leitplanken braucht, die obendrein auch noch mit weichem Schaumstoff umwickelt sind.

 

 

(pareto und Friedenstaube auch auf telegram unter https://t.me/pareto_artikel und https://t.me/friedenstaube_artikel )

* (Wem meine Artikel gefallen: Einen Satoshi in Ehren kann niemand verwehren. Danke!)*

(Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.)

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(Bild von pixabay)


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