Grundgesetz für die Bunderepublik Deutschland, Artikel 20: Das Recht auf Widerstand, Teil 1 von 2

Viel Rauch um nichts, am Ende erweist er sich wohlmöglich als Null-Nummer?
Grundgesetz für die Bunderepublik Deutschland, Artikel 20: Das Recht auf Widerstand, Teil 1 von 2

Der Artikel 20 ermächtigt in Absatz 4 ausdrücklich die Bürger. Er spricht als Adressat ausdrücklich die Bürger an, einer davon bin ich. Was sagt mir der Artikel 20, welche Meinung habe ich dazu, was fällt mir auf? Grundlage ist das offizielle Archiv auf der offiziellen Seite des Bundestags:

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

Artikel 20

(1)   Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)   Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3)   Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)   Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Der Text erscheint gleich zu Anfang in einem Foto. Durch Spiegelungen erkennt man, dass er durch ein Glas abfotografiert wurde, in einer schrägen Perspektive, die den Absatz (4) nicht vollständig abbildet. Alles Zufälle oder Absicht?

Ja, es gibt den Artikel 20, aber da ist gar nicht so leicht heranzukommen, der ist nämlich durch eine Glasscheibe vor direktem Zugriff geschützt. Dass Artikel (4), für den Bürger, an den er gerichtet ist, fast der wichtigste, nicht vollständig abgebildet ist, ist wohlmöglich der Tatsache geschuldet, dass es aufgrund der Verhältnisse vor Ort technisch nicht möglich war, den vollständigen Text zu fotografieren. Letzteres wäre so eine fadenscheinige Erklärung, wie wir sie heutzutage zu Hauf hören, weil wir Bürger ja im Grunde genommen zu doof sind und man uns vieles einfach nur noch besser erklären muss, bis auch der letzte deutsche Insasse es verstanden hat.

Am unteren Rand es Fotos der Hinweis zum Copyright mit dem Titel: „Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes…“, nicht Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, wie es korrekt heißen müsste. Ebenfalls nur ein Zufall, oder Absicht, mit solchen Formulierungsnuancen zu versuchen, mit der Zeit Fakten zu schaffen und Begriffe, die in den Sprachgebrauch eingehen, obwohl sie inhaltlich falsch sind.

So viel allein nur zu dem Bild zu Anfang.

Zum Inhalt:

Absatz (1): Zum Zeitpunkt der Formulierung mag dieser Satz der Wahrheit entsprochen haben. Man hat vergessen, man hat sich noch nicht einmal theoretisch vorstellen können, dass es einmal in Deutschland Verhältnisse geben könnte, die diese Aussage in Frage stellen. Ist diese zeitlich unbegrenzte Aussage, diese Aussage mit Ewigkeitscharakter noch vollumfänglich gültig? Ist Deutschland noch eine Demokratie, wie sie zur Zeit der Formulierung gemeint war, oder hat sich die Demokratie verändert. Hiermit ist nicht die Weiterentwicklung des ursprünglichen Gedankens gemeint, die, den veränderbaren Lebensverhältnissen angepasst würde, was normal wäre, sondern erfährt die Demokratie derzeit eine ganz neue Interpretation, die mehr in Richtung Unseredemokratie geht, die mit der ursprünglich gemeinten immer weniger zu tun hat, weil totalitäre, autokratische Ideologien immer mehr Einzug halten?

Gleiches gilt für den „sozialen Bundesstaat“. Wie sozial ist der Bundesstaat noch im ursprünglichen Sinne, und was ist inzwischen unter der Überschrift „Sozial“ alles hinzugekommen, das dringend unter die Lupe genommen werden, und im Hinblick auf das vor allem vorgehende Wohl, seiner zunächst eigenen Ur-Bürger hin, überprüft werden müsste?

Den Verfassern dieses Artikels (1) ist gar kein Vorwurf zu machen, weil sie sich damals gar nicht vorstellen konnten, dass diese Aussage eines Tages in Frage gestellt werden könnte. Wahrscheinlich fehlt auch deshalb eine klare Definition, woran man noch erkennt, dass die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, und ab wann nicht mehr.

Absatz (2): Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Ist diese Aussage in den Augen der Unseredemokraten bereits rechtsradikal, weil ja hier vom Volke und nicht von der Bevölkerung gesprochen wird? Es gab schließlich schon Überlegungen, die Inschrift über dem Eingang zum Reichstag „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ durch etwas ideologisch treffenderes ersetzen zu wollen.

Für einen Pazifisten könnte der Begriff Gewalt, in Zusammenhang mit Staat schon grundsätzlich fragwürdig sein, aber sei es drum, er wird ja an dieser Stelle nicht nur einmal verwendet. Eine gewisse Gewalt, wenn sie in den richtigen Händen ist, kann durchaus auch etwas Schützendes haben, was derzeit eher nicht der Fall ist. Woran kann man die Staatsgewalt, die vom Volke ausgeht, derzeit festmachen? Wieviel Staatsgewalt hat das Volk überhaupt jemals gehabt und hat es derzeit, wenn mit aller Kraft versucht wird, dass sich die ausgedienten Alt-Parteien mit der Brandmauer vor einem nicht unbeträchtlichen Anteil des Volkes, der seinen Willen deutlich zum Ausdruck bringt, zu schützen, um die Macht nicht zu verlieren?

Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen…ausgeübt.

Wahlen ja, Abstimmungen, damit sind wohl die Volksabstimmungen gemeint, eher nicht. Das Volk könnte ja über etwas anders abstimmen, als die Parteien es sich ausgedacht haben. Und leider hat es auch schon das Beispiel gegeben, dass „Mutti“ eine Wahl rückgängig gemacht hat, weil ihr das Ergebnis nicht passte. Immer noch steht aktuell der Verdacht im Raum, dass an den Wahlergebnissen des BSW manipuliert wurde, welcher durch eine Neuauszählung möglicherweise aus dem Raum geschafft werden könnte, möglicherweise aber auch den Verdacht bestätigen würde, das BSW die Mehrheitsverhältnisse im amtierenden Bundestag verändern und somit das ohnehin schon wackelige Konstrukt noch schneller einstürzen ließ, als es, nach einer logischen Abfolge (Vorsicht mit Logik ist derzeit in der Regierung geboten) ohnehin schon der Fall ist.

Weiter wird die Staatsgewalt von der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Auch hier taucht die Frage auf, ob es sich derzeit nicht eher um die Simulation einer Gewaltenteilung handelt. Anhaltspunkte hierfür gäbe es zu Hauf im Hinblick auf die gefällten Urteile im Zusammenhang mit der Corona-Finsternis, aber auch auf das Ausstellen psychiatrischer Gutachten (Traumatisierung, daher Schuldunfähigkeit) bei Messerakrobatik, oder Wegsehen, wenn es um NGO-unterstützte, linksradikale Terroranschläge, wie auf die Stromversorgung im Berliner Süden geht, um nur einige Beispiele zu nennen.

Das Nicht-Aufklären-Wollen des terroristischen Anschlags auf die Energieversorgung Deutschlands, der Fall Nordstream, (die Wahrheit könnte wahrscheinlich Teile des Volkes verunsichern), wäre noch einmal ein Fall für sich.

Genau so die politisch, und nicht wissenschaftlich motivierten Entscheidungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen (Lockdown, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Maskentragen als Gehorsamkeitsbeweis etc.) sowie das polizeiliche Vorgehen auf Corona-Demonstrationen, auf denen Teile des Volkes das für sie angeblich geltende Grundgesetz hochgehalten haben und dafür niedergerungen wurden. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, oder von denen die dazu autorisiert sind, Gewalt auszuüben, fragt sich nur, wer stärker in diesem Moment über mehr Gewaltmöglichkeiten verfügte?

Allein schon, dass derartiges überhaupt möglich war, lässt Zweifel zu, ob wir noch vollumfänglich in einem Land leben, das den Namen Demokratie verdient hat.

Absatz (3): Der ist heikel. Die juristische Sprache sollte eindeutig und unmissverständlich sein. Die Verwechslung von Begriffen sollte in dem wichtigsten Gesetz, dem Grundgesetz, ausgeschlossen sein. Dennoch wird hier von einer verfassungsmäßigen Ordnung gesprochen, also von etwas, das der demokratische Bundesstaat gar nicht hat, denn der Bundesstaat verfügt wohl über ein Grundgesetz für die (und nicht der) Bundesrepublik Deutschland, und nicht über eine Verfassung. Die hätte er bekommen können, wenn mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes das deutsche Volk die Möglichkeit gehabt hätte, sich laut Artikel 146 des Grundgesetzes in freier Entscheidung eine Verfassung zu geben. Dies ist leider, aufgrund der Gunst der Stunde für eine Wiedervereinigung und der Dringlichkeit eines Fortkommens versäumt, vergessen worden bzw. nicht möglich gewesen, so die Aussage einiger damals verantwortlicher Politiker. Ich bin der Meinung, für solch eine für das Volk wichtige Möglichkeit hätte jeder der damals Beteiligten Verständnis gehabt, dass hierfür ein wenig Zeit zur Vorbereitung nötig gewesen und sicher auch eingeräumt worden wäre. Vielmehr beschleicht sich der Verdacht, dass das nicht gewollt war. Vielleicht war das ein wichtiger Meilenstein, der zu den sogenannten demokratischen Verhältnissen geführt hat, die wir heute erleben müssen.

Wenn also die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, dann ist die Gesetzgebung an etwas gebunden, das es gar nicht gibt, nämlich die verfassungsmäßige Ordnung. Warum ist es in all den Jahren nicht möglich gewesen, hier eine winzige, aber wichtig Gesetzesänderung einzubringen, bei all den oft absurden Änderungen sonst, und man hat aus der verfassungsmäßigen Ordnung eine grundgesetzmäßige Ordnung gemacht? Steckt hier eine Absicht dahinter? Wollte man etwas auf dem Papier haben, von dem man ganz genau wusste, dass es ohnehin im „Ernstfall“ gar keine Gültigkeit hat? Ist man davon ausgegangen, dass die breite Masse das ohnehin nicht merkt, und hat man sich zugetraut, mit den paar Hanseln, die sich an dieser Formulierung stoßen, schon umgehen zu können?

Artikel (3) zeigt auch deutlich eine „Arbeitsteilung“ auf. Was aber, wenn die Organe am Ende alle unter einer Decke stecken? Wenn die Kontrolleure von denen berufen werden, die kontrolliert werden sollen? Das Volk hat diese Aufgabe jedenfalls nicht.

Artikel (4): Das ist der auf dem Foto unvollständige, weil wohl der wichtigste, jedenfalls für das Volk, nicht für die Regierenden, nicht im Sinne des Bundestages, der das Foto veröffentlicht hat.

Es heißt „Gegen jeden“, damit sind auch die Politiker gemeint. Zunächst einmal schön und gut. Doch dann wird es schon wieder schwammig, wenn davon gesprochen wird „…diese Ordnung zu beseitigen, …“ . Wenn damit die verfassungsmäßige Ordnung gemeint ist, dann kann sie nicht beseitigt werden, weil es sie so gar nicht gibt. Wenn es grundgesetzmäßige Ordnung hieße, gäbe es einen realen Bezug, das Grundgesetzt ist existent, eine Verfassung nicht. Also schon wieder eine Hürde, die im „Ernstfall“ gegen das Volk verwendet werden könnte, nötigenfalls auch mit Staatsgewalt, wenn es den die Macht Innehabenden zu bunt werden würde?

Weiter ist nicht präzise definiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssten, um eindeutig zu belegen, dass die Ordnung im Begriff ist, beseitigt zu werden. Anzeichen dafür gibt es derzeit genug, doch wo würde man die Argumente, die dafürsprechen, vorbringen können? Bei denen, die Teil des Systems sind und gar kein Interesse daran haben, dass da irgendwer ankommt, der ohnehin keine Ahnung hat, und sich erdreistet zu versuchen, an dem Ast zu sägen, auf dem man als Teil der Staatsgewalt sitzt? „How dare you?“

„…haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, …“ Auch hier keine klare Definition. Reicht ein erhobener Zeigefinger „Du, Du, Du, das tut man aber nicht!“, oder muss sich der Widerstand erst so ausdrücken, dass alle Gewalt erst wirklich vom Volke ausgeht? Dazu müsste erst einmal eine genügend große Anzahl des Volkes auf die Kehrwoche und das samstägliche Autowaschen verzichten, hat man auch hier mit der Trägheit des Deutschen Michels gerechnet? Nicht falsch verstehen. Das ist weder ein Aufruf, noch ein Gutheißen von Gewalt, wenn es friedliche Mittel der Gewalt gäbe, wäre das einem zivilisierten Volk viel entsprechender. Gibt es die?

„…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Was genau ist andere Abhilfe? Neuwahlen? Wie hoch sind die Hürden, dass das Volk sie beschließen könnte? Was, wenn es niemanden gäbe, den man anstatt wählen könnte? Was, wenn man davon überzeugt wäre, dass die derzeitige Opposition möglicherweise mit guten Absichten in Regierungsverantwortung zu bringen wäre, sich aber dann schnell herausstellen würde, dass der Bürokratie-Apparat jede wirkliche Absicht von Reformen in kürzester Zeit in der Lage ist, sie zu absorbieren, damit die Kaffeemaschine im Büro schön da stehen bleibt, wo sie schon seit 80 Jahren steht?

So gelesen, könnte sich der Artikel 20 als Papiertiger herausstellen. Hört sich gut an, hat aber überhaupt keine Wirkung und bietet dem Volk keinerlei Möglichkeiten, sich der derzeitigen Regierungsdeppen zu entledigen und sie vor allem durch friedensorientierte, bei Verstand gebliebene Personen zu ersetzen, die in der Lage sind, zum Wohle des deutschen Volkes zu agieren, sein Wohl zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.

Fortsetzung Teil 2 von 2 folgt in Kürze.

 

(pareto und Friedenstaube auch auf telegram unter https://t.me/pareto_artikel und https://t.me/friedenstaube_artikel )

 

(Helfen Sie, dass das nicht zensierbare pareto-Projekt weiterwächst. Leiten Sie Artikel, die Sie auch in den telegram-Kanälen finden, an Menschen weiter, von denen Sie sich vorstellen können, dass sie sich dafür interessieren.)

 

(Wem meine Artikel gefallen, ich wehre mich nicht gegen eine Satoshi-Unterstützung nach eigenem Ermessen und sage gerne vorsorglich danke!)

* *

(Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.)

* *

(Bild von pixabay)


Write a comment