Grundgesetz für die Bunderepublik Deutschland, Artikel 20: Das Recht auf Widerstand, Teil 2 von 2

Viel Rauch um nichts, am Ende erweist er sich wohlmöglich als Null-Nummer?
Grundgesetz für die Bunderepublik Deutschland, Artikel 20: Das Recht auf Widerstand, Teil 2 von 2

Jetzt zu den „tollen“ Erklärungen des Bundestages auf der Seite:

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

„Das Grundgesetz ist für den „Alltag“ gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung.“ Das hat man besonders während der Corona-Finsternis gemerkt, wie sehr man sich auf es und sie verlassen kann, und welche Ermächtigungsgesätze in der Lage sind, es und sie auszuhebeln.

Dadurch wurde dem Grundgesetz (solange wir immer noch keine Verfassung haben, muss man sich darauf beziehen), der Ewigkeitscharakter und das bedingungslose Vertrauen auf seine Gültigkeit genommen. Ein guter Wein ist kein guter Wein mehr, wenn er auch nur mit einem Tropfen Wasser verunreinigt wurde. Die Regierung hat jedoch während der Corona-Finsternis literweise Wasser in die Weinfässer gekippt.

Weiter wird erklärt (das ist ja heutzutage ganz besonders wichtig), dass es sich mit dem Artikel 20 Absatz 4 anders verhält, weil es sich hier um ein Widerstandsrecht handelt, das für den Ausnahme- und Notfall gemacht und auch nur dann wirksam ist. Wer bestimmt denn, was ein Ausnahme- und Notfall ist. Das Volk oder die Regierungsdarsteller?

Und dann kommt auch schon die systemkonforme Erklärung, was Notfall heißt, worum es bei diesem Widerstandsrecht geht, wer das Recht zum Widerstand hat, wann es legitim ist und wann nicht (hört, hört, wieder bestimmen diejenigen, was legitim ist und was nicht, auch, wenn das Volk anderer Meinung sein sollte.) Eigentlich ein Witz, wenn es nicht so traurig wäre.

Dann erklärt der Erklär-Staat, dass der Adressat die Bürger sind und dass in Absatz (4) die Ordnung der parlamentarischen Demokratie gemeint ist, die in den Absätzen (1) bis (3) genannt werden. Unberücksichtigt lässt er hier, dass es in der Ordnung delegitimierende Kräfte geben könnte, die die Ordnung der parlamentarischen Demokratie durch ihr Handeln innerhalb der Organe in sich selbst und durch sich selbst aushöhlen könnten, so dass am Ende nur noch eine demokratische Außenhülle bleiben würde, die sich derzeit in der Unseredemokratie ganz besonders gut zeigt.

Weiter wiederholt er, dass sich der Widerstandsartikel an die Bürger richtet, ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetzt eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt der Absatz (4) ausdrücklich die Bürger. Im „Ernstfall“, praktisch vorgestellt, würde das bedeuten, dass der Staat die Notstandsverfassung aktivieren könnte, falls der Bürger auf die Idee käme, Widerstand zu leisten, schließlich ist die Unseredemokratie ja eine wehrhafte Demokratie, und wenn es um die Machthaber geht, würden diese sicher „keine Gefangenen“ machen.

Weiter geht es mit der Überschrift „Geschützt wird der Verfassungsstaat“. Erneut taucht die Frage auf, ob man etwas überhaupt schützen kann, dass es eigentlich gar nicht gibt. Auch hier steht nicht, dass der Grundgesetzstaat geschützt werden soll.

Und sicher wird es nach wie vor solche geben, die diese Begriffsdifferenzierung als Haarspalterei abtun werden. Auch hier die Frage, warum wohl?

Laut dem Staatsrechtler Josef Isensee drückt die „Verfassung“ den Bürgern die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern. Zwei Platzpatronen in einem Satz: Die „Verfassung“ und das in Zweifel zu stellende „Widerstandsrecht“.

Weiter führt er aus, dass der Widerstandsfall ein Staatsstreich ist. Legitim dann, wenn es um Angriffe geht, die sich gegen die „Verfassung“ als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. Weiter bleibt auch hier die Frage offen, was denn jetzt mit Verfassung und was mit grundgesetzlicher Ordnung gemeint ist. Gibt es da Zusammenhänge, ist die grundgesetzliche Ordnung nun eine verfassungsgesetzliche Ordnung, oder ist die Verfassung das Grundgesetz? Wird hier vorsätzlich Verwirrung gestiftet, damit man nicht durchblicken soll?

Man kann schon nachvollziehen, dass die Intention hier eine ganz andere ist. Man wollte verhindern, dass es noch einmal vorkommen kann, dass durch eine Machtergreifung eine Verfassung (präzise, das Grundgesetz) außer Kraft gesetzt werden kann und dass in dem Fall das Volk das Recht hätte gegen diese Außerkraftsetzung Widerstand zu leisten.

Danach folgt die Belehrung für den betreuten Widerstand. Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam. Also am besten immer schon brav bleiben und den Untertanen geben.

„Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf einzelne Rechtsverstöße, für die ohnehin Abhilfe besteht.“ Theoretisch. Was, wenn keine ausreichende Abhilfe zu zahlreichen Rechtsverstößen durch die massive Einschränkung der unveräußerlichen Grundrechte und die Rechtsprechung zur Corona-Finsternis vorhanden ist? Ab wie vielen Bäumen darf man von einem Wald sprechen? Wo ist das festgelegt, gibt es Zahlen dazu?

Das Widerstandsrecht deckt nicht den zivilen Ungehorsam, wenn einzelne Handlungen oder Einrichtungen als „rechtswidrig, unmoralisch gefährlich“ empfunden würden. Das bedeutet, das rechtswidrige Verhalten der Regierung gegen das deutsche Friedensgebot und die Eskalationsmaßnahmen zur Provokation Russlands, die sowohl unmoralisch, als auch brandgefährlich sind, sind leider nicht geeignet, vom Widerstandsrecht gedeckt zu werden, weil die Verursacher in der Regierung die Möglichkeit haben, diese dem Volk als „empfunden“ auszulegen.

Ganz klar wird aus Sicht des Bundestages, verantwortlich für die Veröffentlichung, die Frage beantwortet, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt sei, nämlich mit den letzten sechs Wörtern: „…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Danach schon wieder eine schwammige Formulierung: „Es geht also um den absoluten Ausnahmefall…“. Auch hier wieder die Frage, wer legt den absoluten Ausnahmefall fest und wie und wo ist dieser definiert? Man hat immer wieder das Gefühl, man hat etwas quallenartiges in der Hand, das einem ständig aus den Händen gleiten will.

Alle Mittel der Normallage müssen versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen“.

Was, wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des Volkes bereits schon seit einiger Zeit der Meinung ist, dass die Normallage in weiten Teilen eines freiheitlich-demokratischen Staates nachhaltig versagt, und dass es allerhöchste Zeit wäre, die Gefahr abzuwenden, dass Deutschland sich immer weiter von demokratischen Zuständen hin zu einem totalitären Staat entwickelt, unterstützt von Überwachungsmethoden der Brüsseler EU-Reichsführerin?

Ach so, das wird ja nur empfunden, obwohl es natürlich laut reiner Aussage der Verantwortlichen in der Regierung überhaupt nicht so ist. Und wenn die das sagen, dann wird das schon stimmen. Schließlich hat man sie ja gewählt, damit ist die Legitimierung ihrer Behauptungen gesichert.

Solange noch Konflikte in ziviler Form ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange friedlicher Protest noch Gehör finden kann, darf das Volk laut Isensee keinen Widerstand leisten.

Konflikte in ziviler Form? Ist das demokratische System wirklich noch intakt? Findet friedlicher Protest wirklich Gehör? Falls das alles nicht mehr zutrifft, darf dann das Volk endlich Widerstand leisten? Oder ist hierfür ein Antrag mit 6-fachem Durchschlag bei der zuständigen Behörde einzureichen und die Genehmigung abzuwarten? Was für ein Irrsinn.

Auch das ist interessant, dass der Bundestag selbst hier keine Stellung bezogen oder eine eigene Einschätzung veröffentlicht hat, sondern sich auf den Staatsrechtler Isensee beruft, der sich ganz brav systemkonform äußert. Und wenn mal etwas aus dem Ruder laufen sollte, kann man den Text immer noch auf ihn schieben: „Der hat ja gesagt, nicht wir!“.

Es wäre sicher ein leichtes, Staatsrechtler zu finden, die genau das Gegenteil von Isensee sagen würden und sogar beweisen könnten, doch das passte dann nicht so gut in das Bundestagskonzept. Kritik unerwünscht.

Geschichtliches zum Artikel 20: Dieser Widerstandsartikel fand erst 1968, gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen, seinen Weg ins Grundgesetz. Dieser fehlte fast 20 Jahre in der deutschen Verfassung, die bis heute keine Verfassung, sondern eben nur ein provisorisches Grundgesetzt geblieben ist. Die Aufnahme wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine „Aufforderung zum Landesfriedensbruch“ (Carlo Schmidt) ansah. Auch hier ist dem Parlamentarische Rat kein Vorwurf zu machen, konnte er doch damals nicht ahnen, dass eine Gefahr von denjenigen ausgehen könnte, die eigentlich dafür verantwortlich sein sollten, das Grundgesetz zu schützen.

Die Notstandsgesetze wiederum sollen die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dürfen vorübergehend, (wenn andere Abhilfe nicht möglich ist???) einschränken.

Wäre eine absolute Mehrheit der Opposition in einigen dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetretenen Bundesländer geeignet, die Notstandsgesetzte zu aktivieren, innerhalb derer man den Spannungsfall ausrufen könnte, was weitere unliebsame Wahlen wohlmöglich verhindert könnte? Wolodymyr, der Ukrainer hält sich so schon sehr lange an der Macht, obwohl Neuwahlen schon lange überfällig sind. Von „Freunden“ lernen, heißt siegen!

Das Widerstandsrecht war 1968 aus Furcht vor Missbrauch der Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt eingefügt worden. „Doch den Ausnahmefall, die Voraussetzung, die es braucht, um überhaupt greifen zu können, hat es seitdem nicht gegeben.“ So ist in dem Archiv des Bundestages in der Schrift aus 2013 zu lesen. Heute sind wir da schon einen großen Schritt vorangekommen.

Fazit: Das Recht auf Widerstand durch das Volk erweist sich als eine Null-Nummer, wenn es darum geht, an den herrschenden politischen Verhältnissen etwas ändern zu wollen. Es beruht auf Annahmen, die damals den Staat als solchen als unfehlbar ansahen. Heute sehen wir, dass nicht nur eine gewaltsame Machtübernahme, sondern auch ein schleichender Prozess der Aushöhlung freiheitlich-demokratischer Zustände zur Implosion der Demokratie führen können, wie sie damals, aus heutiger Sicht vielleicht etwas naiv, gesehen wurde. Man ist von integren, dem Staatswohl verpflichteten, redlichen, ehrlichen, korruptionsimmunen Charakteren ausgegangen, die in der jetzigen Regierung durch Abwesenheit glänzen.

Die Frage ist, wie wir die Zecken, die sich in der einst vollumfänglich demokratischen Bundesrepublik Deutschland festgesogen haben, schnellstmöglich wieder loswerden, bevor sie das Blut in der Demokratie vollständig ausgesaugt haben.

Der für viele vielversprechend klingende Artikel 20 scheint nicht geeignet zu sein, diese Zecken loszuwerden.

Vielleicht könnte man sie mit Geld locken? Mit einer großzügigen Abfindung und einer garantierten Straffreiheit, Hauptsache sie verschwinden endlich, soweit weg, wie es irgend geht und machen den Weg frei für Vernunft, Maß und Ziel, friedenswiederherstellende Maßnahmen, Dialog mit Russland, den Fokus auf dem Volk habend.

Man kann sich sehr gut vorstellen, dass es eine nicht geringe Anzahl im Volk gäbe, die sich das durchaus gerne etwas kosten lassen würde. Eine gute Gelegenheit, dass Steuergelder wieder einmal sinnvoll eingesetzt würden.

Erste Vorschläge wären zum Teufel, zum Mond, zur Vega, in die Wüste, auf eine idyllische Südseeinsel namens Gulag-Island. Eine entsprechende Namensliste der Reiseteilnehmer wäre auch schnell zusammengestellt. Gute Reise!

  

 

(pareto und Friedenstaube auch auf telegram unter https://t.me/pareto_artikel und https://t.me/friedenstaube_artikel )

 

(Helfen Sie, dass das nicht zensierbare pareto-Projekt weiterwächst. Leiten Sie Artikel, die Sie auch in den telegram-Kanälen finden, an Menschen weiter, von denen Sie sich vorstellen können, dass sie sich dafür interessieren.)

 

(Wem meine Artikel gefallen, ich wehre mich nicht gegen eine Satoshi-Unterstützung nach eigenem Ermessen und sage gerne vorsorglich danke!)

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(Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.)

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(Bild von pixabay)


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